Standardisierte Bewertung der Sprachkenntnisse in Europa
Um die Wirksamkeit der Mobilität sowohl im schulischen als auch im beruflichen Bildungsbereich zu gewährleisten, ist es von grundlegender Bedeutung, über angemessene Sprachkenntnisse zu verfügen. An dieser Stelle stellt sich natürlich die Frage: Wie werden die für die Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen erforderlichen sprachlichen Voraussetzungen definiert und wie werden die erworbenen Kompetenzen objektiv und unparteiisch bewertet?
Um das eigene Sprachniveau zu ermitteln und den Inhalt der Prüfungen festzulegen, die für die Zertifizierung dieser Kompetenzen unerlässlich sind, hat die Europäische Kommission den CEFR (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) entwickelt. Dieser gliedert sich in sechs Stufen: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Sein Hauptzweck besteht darin, eine für alle europäischen Sprachen einheitliche Methodik für den Unterricht bereitzustellen, um das Erreichen der Sprachzertifizierung der entsprechenden Stufe zu ermöglichen.
Stufen A1 – C2 – Deutschkurse und -prüfungen – Goethe-Institut Italien>>>
Das Erlangen eines Sprachzertifikats ist ein wesentlicher Bestandteil des Projekts „Sprachenlernen für die europäische Bürgerschaft”. Ein formelles Zertifikat, das von einer international anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird, dient als Instrument zur Identifizierung und offiziellen Anerkennung der Kompetenzen im Gebrauch einer Fremdsprache
